Hotline: +41 (0)58 4004 484
(Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr)
Gleichstellung der Ausbildung zum Pflegehelfenden
ANERKENNUNGSVERFAHREN: ZERTIFIKAT PFLEGEHELFENDE SRK
Unter gewissen Bedingungen ist es möglich, eine Gleichwertigkeit zum Zertifikat Pflegehelfende SRK zu beantragen. Für das erfolgreiche Absolvieren des Gleichwertigkeitsverfahrens müssen Antragsstellende Bildungsleistungen im theoretischen und praktischen Bereich der allgemeinen Krankenpflege vorweisen, die in Umfang und Inhalten dem Lehrgang Pflegehelfende SRK entsprechen.
Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Schweizerisches Rotes Kreuz
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern
Telefon: +41 (0)31 960 76 76
(Di. und Do. von 10 bis 12 Uhr)
Website: www.redcross.ch/gleichwertigkeit
ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER AUSBILDUNGSABSCHLÜSSE
Das SRK anerkennt ausländische Diplome in Gesundheitsberufen. Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Schweizerisches Rotes Kreuz
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern