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Coronavirus-Pandemie: Fragen zur Patientenverfügung

In der Patientenverfügung hält eine urteilsfähige Person fest, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Bei einer Erkrankung am Coronavirus ist eine Urteilsunfähigkeit eher unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, seinen Willen in Bezug auf der heutigen Situation seinen Angehörigen mitzuteilen.

Wegen der Coronoavirus-Pandemie machen sich zurzeit mehr Menschen Gedanken über eine Patientenverfügung. Das Verfassen einer Patientenverfügung ist ein Prozess der Willensbildung. Dabei helfen Gespräche mit Angehörigen und Fachpersonen. Eine urteilsfähige Person kann darin festhalten, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. In der Werthaltung kann sie festhalten, warum sie einer Massnahme zustimmt oder nicht. Die Entscheidung für oder gegen bestimmte medizinische Massnahmen im Falle der Urteilsunfähigkeit sollte allgemein gefällt werden und nicht spezifisch für eine schwer verlaufende Coronavirus-Erkrankung.

Eine Urteilsunfähigkeit infolge des Coronavirus ist eher unwahrscheinlich. Die erkrankte Person kann ihren Willen hinsichtlich der weiteren Behandlung ihren Angehörigen und dem medizinischen Team direkt mitteilen. Für Informationen zur dieser Erkrankung fragen Sie (telefonisch) Ihren Hausarzt, da je nach Vorerkrankung und Alter die Situation und der Krankheitsverlauf sehr unterschiedlich sein kann.

Personen können zum Schluss kommen, dass ihre grundsätzliche Haltung gegenüber einer intensivmedizinischen Behandlung (z. B. nach einem schweren Sturz) abweicht vom Willen im Fall einer schweren Infektionskrankheit wie der Coronavirus. In diesem Fall kann dieser Wille als unmissverständlichen, zusätzlichen Hinweis in der Patientenverfügung oder auf einem Zusatzblatt formulieren werden, z. B. durch explizite Ablehnung der künstlichen Beatmung zugunsten einer umfassenden palliativen Betreuung. Dieser zusätzliche Hinweis muss datiert sowie unterschrieben und kann Zuhause aufbewahrt werden. Wichtig ist, dass das persönliche Umfeld informiert ist.

 

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